Zensur wird nicht erst gefährlich für Demokratie, wenn dementsprechende Gesetze in Kraft sind, sondern schon viel früher. Was bei Bekämpfung von Kriminalität als Abschreckung funktioniert, wirkt mittlerweile auch bei der Nutzung bürgerlicher Rechte.
Bei einer reinen Betrachtung aller Fakten würde man vermutlich zur Erkenntnis kommen, dass die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sinnvoll ist, da die Chance beim „Schwarz fahren“ erwischt zu werden, sehr gering ist und die Strafen keinesfalls schmerzhaft sind.
Warum GEZ-Gebühren bezahlen? Die GEZ kann nicht beweisen, dass man TV oder Radio nutzt. Die dazu notwendige Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft dürfte nach unseren Gesetzen nicht möglich sein. Trotzdem zahlt die Mehrzahl der Bevölkerung und mit Sicherheit nicht, weil sie von der Notwendigkeit der Gebühr überzeugt ist.
Man will halt keinen Ärger haben und man weiss ja nie …
Die Abmahnwelle im Internet ist ein Beispiel, wie das funktioniert. Das faktische Risiko, für eine Äusserung im Internet „zur Kasse gebeten zu werden“ ist vermutlich gering, aber wer hat schon Lust auf das Schreiben vom gegnerischen Anwalt, die Suche nach einem eigenen Anwalt, ein paar Tage Unsicherheit, Kosten und so weiter? Der Effekt ist einfach und gewollt: Im Zweifel werde ich darauf verzichten Kritik an einer Firma oder einem Produkt zu üben.
Der Präsident des BKA hat bei einer Diskussion angemerkt, dass jemand, der die Internetsperren durch Nutzung eines alternativen DNS-Servers umgeht, bei einer möglichen Verurteilung behandelt werden könnte, als hätte er vorsätzlich gehandelt. Dieser Mensch ist ein Polizist, seine Einschätzungen haben also keine Bedeutung für eine mögliche Rechtssprechung, aber welchen Einfluss hat das auf meine Entscheidung für oder gegen zensiertes Internet? Es weiss jeder, wie schnell man durch einen Klick auf einen Link auf einer Seite landet, die man gar nicht sehen wollte. Gilt das dann als vorsätzliche Beschaffung von Kinderpornographie? Ist das unzensierte Internet wirklich so wichtig für mich?
Kann ich für das Betrachten einer Internetseite, die erklärt, wie man Bomben baut in Deutschland verurteilt werden? Nein! Trotzdem ertappe ich mich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung dabei, zu überlegen, „wie das für andere aussieht“ wenn ich mich im Internet über ein bestimmtes Thema informieren möchte.
Selbst wenn die Massnahmen der inneren Sicherheit der letzten Jahre keine oder wenig Auswirkungen im Hinblick auf Gerichtsurteile und Verurteilungen haben, führt die Diskussion darüber oder die theoretische Möglichkeit belangt zu werden, schon zu einer Anpassung im Verhalten der Bürger. Mindestens bei allen, die auch sonst im Leben „keinen Ärger“ haben wollen.
Die wirkliche Sperre soll nicht im Internet oder im „real life“ aufgebaut werden, sondern in unseren Köpfen. Das ist unglaublich bequem, da nach Faktenlage alles noch mit rechten Dingen zugeht, aber der Bürger seine Rechte auf zum Beispiel freie Meinungsäusserung nicht mehr oder weniger wahrnimmt.
Der Weg da raus ist einfach: Jedes Mal, wenn jemand versucht, uns durch welchen Trick auch immer, den Mund zu verbieten, muss genau das Gegenteil passieren.
Der Fall Firma Jako gegen den Blogger Frank Baade ist ein gutes Beispiel dafür. Der Firma ist durch ihre Aktion und die Reaktion der Internetgemeinde ein riesiger Imageschaden entstanden, der auch wirtschaftliche Folgen haben wird. Ein klassisches Eigentor. Bei der nächsten Kritik eines Bloggers wird sich dieses und andere Unternehmen genau überlegen, ob es sich lohnt, gegen freie Meinung vorzugehen.
Wir Bürger müssen Firmen, Behörden und Politkern deutlich machen, dass wir zu einer sehr grossen und mächtigen Gemeinschaft werden, wenn jemand in einem Land mit unseren Bürgerrechten zu uns sagt: „Du kommst hier nicht rein!“
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Irgendwoher kenne ich das. Versuche gerade herauszufinden, was mich erwarten kann, wenn ich einen Crawler durch das Netz schicke und der dann auf islamistischen Seiten rumdümpelt. Oder wenn er auf Kinderpornographie-Seiten crawlt (eher ohne Herunterladen von Bildern).
Diese ganze Diskussion hat mich da ziemlich eingeschüchtert, obwohl ich von einer Universität hörte (die betreiber seit 3 Jahren einen Crawler), dass es in der Richtung noch keine Probleme gab.
Das LKA durfte / konnte mir keine Antwort geben (hast ja eben selbst gesagt, dass die keine juristische Bedeutung haben). Jetzt werde ich evtl. mal eine Kurzfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.
Sehr schöner Artikel!
Ja, dass das im Kopf anfängt und man sich Gedanken macht, wie das jetzt auf jemanden wirkt, der meine “Taten” nachverfolgt, kann ich bestätigen. Vor einiger Zeit kam mal ein Bericht in den Medien, dass Nazis immer häufiger und mehr oder weniger verdeckt Jugendliche anwerben. Dann hab ich hält mal auf youtube und Konsorten umgeschaut und mir auch die Webseiten von den rechten Parteien angesehen. Ein paar Tage/Wochen später, ist die Piratenpartei von der Größenordnung in die Mitgliederzahlen dieser Parteien herangewachsen und ich wollte mich auf deren Webseiten umsehen, ob es da vielleicht aktuellere Mitgliederzahlen gibt. Währenddessen bzw. kurz danach hab ich dann überlegt, wenn jetzt jemand sieht, dass ich innerhalb kurzer Zeit mehrfach auf den Webseiten von denen bin und nach youtube Videos gesucht habe, ob mich jetzt wohl jemand Überwachen wird oder mein Computer oder sogar das Haus durchsucht werden würden und was man da finden könnte. Ich bin ja eigentlich nicht so paranoid und mir wurde dann auch schnell klar, dass das sehr unwahrscheinlich ist. Aber irgendwie ist es schon errschreckend, dass der Staat solche Gedanken bei mir auslösen kann.
Einschüchterung funktioniert auch anders, erfolgreich und effektiv. Ein kleines (wahres) Beispiel? Bitte!
Im Zuge der ganzen Zensursula- Debatte hatte ich regen Email- Kontakt zu Abgeordneten, größtenteils zum BMFSFJ. Schließlich sendete ich ein Schreiben per Email an dieses Ministerium und gleichzeitig an einige Abgeordnete, dass die FAQ zu Internetsperren hochgradig falsch seien und eine Korrektur erfahren müssten. Die Sache ist hier veröffentlicht: http://guedesweiler.wordpress.com/2009/08/27/an-das-bundesministerium-fur-familie-senioren-frauen-und-jugend/
Womit ich nie gerechnet hätte – das BMFSFJ kontaktierte daraufhin die Pressestelle meines Arbeitgebers (Name werde ich aus Sicherheitsgründen nicht nennen) und fragte nach, ob meine Email ein offizielles Statement des Konzerns wäre. War es natürlich nicht und das war auch sicher den Abgeordneten im BMFSFJ bewusst. Mein Fehler war jedoch, dass ich die Firmen- Email Adresse mit entsprechender Signatur verwendet hatte und mir deshalb eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers erteilt wurde. Zwar ist mir erlaubt, die Firmenemailadresse privat zu nutzen, aber durch die Verwendung der Signatur bzw. des Unterlassens einer entsprechenden Kenntlichmachung, dass es sich um eine Privatmeinung handelte, habe ich gegen Firmenrichtlinien (Policies) verstoßen. Juristisch ist das sogar korrekt, doch hätte die Sachbearbeiterin beim BMFSFJ auch mich selbst fragen können, die Emailadresse hätten sie ja gehabt… Weshalb aber wählt man den doch recht umständlichen Weg über die Konzernleitung?
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